Seit 01.12.2022 ergeben sich bei der Einreichung von Bauanträgen folgende Neuerungen:
– Bauanträge können ab diesem Datum auch in digitaler Form eingereicht werden.
– Abweichend zur bisherigen Regelung müssen sowohl schriftliche als auch digitale Bauanträge künftig direkt beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. eingereicht werden. Hiervon ausgenommen sind jedoch die Genehmigungsfreisteller sowie die Anträge auf isolierte Befreiung, die weiterhin in Papierform bei der Gemeinde eingereicht werden müssen.