Sie sind hier: Startseite » Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Eichelgarten“ in Pyrbaum
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Pyrbaum hat in der Sitzung vom 10.07.2025 den Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplans Nr. 13 „Am Eichelgarten“ gebilligt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ein Gebiet, welches im Norden durch die Neumarkter Straße, im Osten durch die Bebauung an der Sperber- und Adlerstraße sowie am Meisenweg, sowie im Südosten an Waldflächen angrenzt. Im Süden grenzt das Baugebiet „An der Waldstraße“ an, im Westen die Bebauung und das Baugebiet „Am Eichelgarten Erweiterung“. Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Plan ersichtlich:

Der Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Eichelgarten“ und die dazugehörige Begründung werden vom 25.08.2025 bis 29.09.2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung werden die Unterlagen auch in Papierform im Rathaus des Marktes Pyrbaum (Bauamt 1. OG, Marktplatz 1, 90602 Pyrbaum) ausgelegt und können im o.g. Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags zusätzlich von 14:00 – 16:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@pyrbaum.de und bei Bedarf in Textform an Markt Pyrbaum, Marktplatz 1, 90602 Pyrbaum oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 13 „Am Eichelgarten“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Stellungnahme der Fachbehörden
Umweltbericht
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt
Pyrbaum, 30.07.2025
Michael Langner
1. Bürgermeister
Bebauungsplan Nr. 13 Am Eichelgarten I Pyrbaum (rk) (17.058 KB)
Begründung und Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes (554 KB)
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