Foto für Ausweis muss digital vorliegen
Ab dem 1. Mai gelten neue Regeln für Ausweisfotos. Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, muss künftig ein digitales Passbild vorlegen. Die Fotos können entweder direkt vor Ort im Bürgerbüro (leider noch nicht in Pyrbaum möglich) aufgenommen oder von einem zertifizierten Fotostudio in eine verschlüsselte Cloud hochgeladen werden.
Sobald unser Bürgerbüro umgerüstet ist, kann vor Ort ein digitales Bild gefertigt werden. Der Markt Pyrbaum wird bis spätestens Ende Juli 2025 die neuen Geräte zur Bildaufnahme von der Bundesdruckerei erhalten. Pro Lichtbild wird eine Gebühr in Höhe von sechs Euro fällig. Andernfalls ist bis zum 31.07.2025 weiterhin ein Papierfoto erlaubt.
Sicherheit geht vor
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe die Cloud, auf die die digitalen Fotos hochgeladen werden, geprüft und es bestehen keine Bedenken. Die Dokumente sind vor Missbrauch oder Fälschungen geschützt.
Das neue Namensrecht tritt ab 1. Mai 2025 in Kraft
Was sich ab Mai 2025 ändert:
- Ehepaare können nun beide einen gemeinsamen Doppelnamen führen. Bisher durfte nur ein Ehepartner seinen Namen ergänzen, während der andere den
gemeinsamen Namen trug. - Die Regelung gilt auch für Kinder. Eltern mit Doppelnamen können diesen an ihre Kinder weitergeben.
- Auch wenn die Eltern keinen Doppelnamen führen und ihre Familiennamen behalten haben, können sie für die Kinder Doppelnamen bestimmen.
- Stief- und Pflegekinder können den Familiennamen ihrer Bezugspersonen einfacher übernehmen.
- Nach einer Scheidung oder Trennung wird es einfacher, den ursprünglichen Geburtsnamen oder einen anderen Namen wieder anzunehmen.
- Bei der Wahl eines Doppelnamens besteht keine Verpflichtung eines Bindestriches mehr.
Beachten Sie bitte, dass das Gesetz grundsätzlich für Personenstandsfälle (z.B. Geburt, Heirat) gilt, die sich ab dem 01.05.2025 ereignen.
Auch Ehepaare, die bereits verheiratet sind, profitieren von der Reform des Namensrechts. Sie erhalten die Möglichkeit, nachträglich ihren bisherigen Ehenamen in einen Doppelnamen umzuwandeln. Zur Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung ist in den meisten Fällen die persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich.