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Schnelles Internet und eine hochwertige Breitbandinfrastruktur gewinnen immer mehr an Bedeutung und sind zunehmend wichtige Standortfaktoren für die Ansiedlung von Unternehmen und Familien.
Im Gemeindegebiet des Marktes Pyrbaum liegt die derzeitige DSL-Übertragungsleistung in vielen Bereichen bei etwa 1 – 16 Mbit/s. Schnelles Internet bewegt sich jedoch im Bereich von 25 bis 50 Mbit/s und mehr. Damit wir mit der technischen Entwicklung schritthalten können, sind hohe Investitionen erforderlich.
Eine große Chance, Pyrbaum mit schnellerem Internet anzubinden, bietet das neue Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, das Ende letzten Jahres von der EU-Kommission genehmigt und mittlerweile aufgestockt wurde. Hiernach ist ein Fördersatz von 70% an der wirtschaftlichen Deckungslücke vorgesehen. Der Förderhöchstbetrag des Freistaates Bayern beträgt 740.000 Euro je Kommune.
Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen jedoch in einem begrenzten Gebiet Unternehmen (dazu zählen Gewerbetreibende, Erzeuger, Händler, Dienstleistende sowie Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG) den Bedarf von mind. 30 Mbit/s oder mind. 50 Mbit/s (mit Begründung) im Downstream und mind. 2 Mbit/s im Upstream gegenüber der –Kommune anmelden.
Ist- und Bedarfsabfrage
Die ca. 160 Gewerbebetreibenden, welche in einem der sieben zu erschließenden Kumulations- und Gewerbegebieten ansässig sind, wurden am 18.11.2013 angeschrieben, wie hoch der Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bzw. wie hoch die bisherige Übertragungsrate ist.
Schnelles Internet und eine hochwertige Breitbandinfrastruktur gewinnen immer mehr an Bedeutung und sind zunehmend wichtige Standortfaktoren für die Ansiedlung von Unternehmen und Familien. Im Gemeindegebiet des Marktes Pyrbaum liegt die derzeitige DSL-Übertragungsleistung in vielen Bereichen bei etwa 1 – 16 Mbit/s. Schnelles Internet bewegt sich jedoch im Bereich von 25 bis 50 Mbit/s und mehr. Damit wir mit der technischen Entwicklung schritthalten können, sind hohe Investitionen erforderlich. Eine große Chance, Pyrbaum mit schnellerem Internet anzubinden, bietet das neue Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, das Ende letzten Jahres von der EU-Kommission genehmigt und mittlerweile aufgestockt wurde. Hiernach ist ein Fördersatz von 70% an der wirtschaftlichen Deckungslücke vorgesehen. Der Förderhöchstbetrag des Freistaates Bayern beträgt 740.000 Euro je Kommune.Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen jedoch in einem begrenzten Gebiet Unternehmen (dazu zählen Gewerbetreibende, Erzeuger, Händler, Dienstleistende sowie Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG) den Bedarf von mind. 30 Mbit/s oder mind. 50 Mbit/s (mit Begründung) im Downstream und mind. 2 Mbit/s im Upstream gegenüber der –Kommune anmelden. Die ca. 160 Gewerbebetreibenden, welche in einem der sieben zu erschließenden Kumulations- und Gewerbegebieten ansässig sind, wurden am 18.11.2013 angeschrieben, wie hoch der Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bzw. wie hoch die bisherige Übertragungsrate ist.Schnelles Internet und eine hochwertige Breitbandinfrastruktur gewinnen immer mehr an Bedeutung und sind zunehmend wichtige Standortfaktoren für die Ansiedlung von Unternehmen und Familien. Im Gemeindegebiet des Marktes Pyrbaum liegt die derzeitige DSL-Übertragungsleistung in vielen Bereichen bei etwa 1 – 16 Mbit/s. Schnelles Internet bewegt sich jedoch im Bereich von 25 bis 50 Mbit/s und mehr. Damit wir mit der technischen Entwicklung schritthalten können, sind hohe Investitionen erforderlich. Eine große Chance, Pyrbaum mit schnellerem Internet anzubinden, bietet das neue Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, das Ende letzten Jahres von der EU-Kommission genehmigt und mittlerweile aufgestockt wurde. Hiernach ist ein Fördersatz von 70% an der wirtschaftlichen Deckungslücke vorgesehen. Der Förderhöchstbetrag des Freistaates Bayern beträgt 740.000 Euro je Kommune.Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen jedoch in einem begrenzten Gebiet Unternehmen (dazu zählen Gewerbetreibende, Erzeuger, Händler, Dienstleistende sowie Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG) den Bedarf von mind. 30 Mbit/s oder mind. 50 Mbit/s (mit Begründung) im Downstream und mind. 2 Mbit/s im Upstream gegenüber der –Kommune anmelden. Die ca. 160 Gewerbebetreibenden, welche in einem der sieben zu erschließenden Kumulations- und Gewerbegebieten ansässig sind, wurden am 18.11.2013 angeschrieben, wie hoch der Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bzw. wie hoch die bisherige Übertragungsrate ist.Schnelles Internet und eine hochwertige Breitbandinfrastruktur gewinnen immer mehr an Bedeutung und sind zunehmend wichtige Standortfaktoren für die Ansiedlung von Unternehmen und Familien. Im Gemeindegebiet des Marktes Pyrbaum liegt die derzeitige DSL-Übertragungsleistung in vielen Bereichen bei etwa 1 – 16 Mbit/s. Schnelles Internet bewegt sich jedoch im Bereich von 25 bis 50 Mbit/s und mehr. Damit wir mit der technischen Entwicklung schritthalten können, sind hohe Investitionen erforderlich. Eine große Chance, Pyrbaum mit schnellerem Internet anzubinden, bietet das neue Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, das Ende letzten Jahres von der EU-Kommission genehmigt und mittlerweile aufgestockt wurde. Hiernach ist ein Fördersatz von 70% an der wirtschaftlichen Deckungslücke vorgesehen. Der Förderhöchstbetrag des Freistaates Bayern beträgt 740.000 Euro je Kommune.Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen jedoch in einem begrenzten Gebiet Unternehmen (dazu zählen Gewerbetreibende, Erzeuger, Händler, Dienstleistende sowie Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG) den Bedarf von mind. 30 Mbit/s oder mind. 50 Mbit/s (mit Begründung) im Downstream und mind. 2 Mbit/s im Upstream gegenüber der –Kommune anmelden. Die ca. 160 Gewerbebetreibenden, welche in einem der sieben zu erschließenden Kumulations- und Gewerbegebieten ansässig sind, wurden am 18.11.2013 angeschrieben, wie hoch der Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bzw. wie hoch die bisherige Übertragungsrate ist.Schnelles Internet und eine hochwertige Breitbandinfrastruktur gewinnen immer mehr an Bedeutung und sind zunehmend wichtige Standortfaktoren für die Ansiedlung von Unternehmen und Familien. Im Gemeindegebiet des Marktes Pyrbaum liegt die derzeitige DSL-Übertragungsleistung in vielen Bereichen bei etwa 1 – 16 Mbit/s. Schnelles Internet bewegt sich jedoch im Bereich von 25 bis 50 Mbit/s und mehr.
Damit wir mit der technischen Entwicklung schritthalten können, sind hohe Investitionen erforderlich.
Eine große Chance, Pyrbaum mit schnellerem Internet anzubinden, bietet das neue Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung zum Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, das Ende letzten Jahres von der EU-Kommission genehmigt und mittlerweile aufgestockt wurde. Hiernach ist ein Fördersatz von 70% an der wirtschaftlichen Deckungslücke vorgesehen. Der Förderhöchstbetrag des Freistaates Bayern beträgt 740.000 Euro je Kommune.Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, müssen jedoch in einem begrenzten Gebiet Unternehmen (dazu zählen Gewerbetreibende, Erzeuger, Händler, Dienstleistende sowie Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG) den Bedarf von mind. 30 Mbit/s oder mind. 50 Mbit/s (mit Begründung) im Downstream und mind. 2 Mbit/s im Upstream gegenüber der –Kommune anmelden. Die ca. 160 Gewerbebetreibenden, welche in einem der sieben zu erschließenden Kumulations- und Gewerbegebieten ansässig sind, wurden am 18.11.2013 angeschrieben, wie hoch der Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bzw. wie hoch die bisherige Übertragungsrate ist.
Am 28.11.2013 wurde die Bedarfsermittlung auf der Homepage des Marktes Pyrbaum veröffentlicht.
Die Meldung des Bedarfs war bis zum 16.01.2014 möglich. Die Auswertung der knapp 60 zurückgegebenen Fragebögen wurde in der folgenden Karte festgehalten:
10 Betriebe meldeten einen Bedarf von mindestens 50 MB, 49 Betriebe würden mit mindestens 30 MB auskommen.
Die Markterkundung wird ab 07.04.2014 bis 15.05.2014 durchgeführt. Sie soll sicherstellen, ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze sich in den kommenden drei Jahren ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten. Hierzu wurden 6 Anbieter angeschrieben.
Der Markt Pyrbaum führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Das Auswahlverfahren läuft im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Postbauer-Heng vom 22.10. bis zum 19.12.2014 (siehe www.postbauer-heng.de). In dieser Zeit haben die Netzbetreiber die Möglichkeit, ein Angebot abzugeben.
Eine aktuelle Karte mit den Leerrohren der Gemeinde steht zum Download bereit.
Die Frist zur Abgabe eines Angebotes wird bis zum 15. Januar 2015 verlängert!
In seiner Sitzung vom 19.3.2015 hat der Marktrat von Pyrbaum sich in Abstimmung mit einer Beratungsfirma entschieden, einen Breitbandausbauvertrag für den Aufbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes in vier Erschließungsgebieten des Marktes mit der Fa. Brandl Services GmbH, Postbauer-Heng abzuschließen.
Download zur Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren vom Markt Pyrbaum definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR).
Stellungnahme des Marktes Pyrbaum bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Zuwendungsbescheid
Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 13.10.2015 in Nürnberg durch Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder gemeinsam mit Finanzstaatssekretär Albert Füracker an den Markt Pyrbaum überreicht.
Fördersteckbrief
Der Fördersteckbrief für die Erschließungsgebiete wurde auf der Internetseite des Bayrischen Breitbandzentrums veröffentlicht.
Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne weiter!
(Ihr Ansprechpartner: Herr Josef Erntl, Telefon: 09180 / 94 05-19)
Pyrbaum innerorts
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Pyrbaum gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:
Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingestellt sind.
Siehe dazu folgende Dokumente:
Auslobung Markterkundung (58 KB)
Karte der IST-Versorgung (663 KB)
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
veröffentlicht am 26.11.2015
Gemäß der Förderrichtlinien hat der Markt Pyrbaum vom 05.08.2015 bis 14.09.2015 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des Marktes Pyrbaum und auf dem zentralen Onlineportal http.//schnelles-internet-in-bayern.de.
Ergebnis der Markterkundung (163 KB)
Auswahlverfahren – Bekanntmachung
veröffentlicht am 26.11.2015
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Ausbau- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Der Markt Pyrbaum führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014 durch.
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (974KB)
Karte Auswahlvefahren (895 KB)
Beendigung des Breitbandförderverfahrens
Der Markt Pyrbaum hat auf Grund des eigenwirtschaftlichen Ausbaus eines Netzbetreibers das im Markt Pyrbaum laufende 2. Breitbandförderverfahren zum Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes am 19. Mai 2016 beendet.
Breitbanderschließung der Gemeinde Markt Pyrbaum – 23.11.2016
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Pyrbaum gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Pyrbaum bittet daher, bis spätestens 15.01.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
veröffentlicht am 06.07.2017
Gemäß der Förderrichtlinien hat der Markt Pyrbaum vom 23.11.2016 bis 15.01.2017 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage des Marktes Pyrbaum und auf dem zentralen Onlineportal http://schnelles-internet-in-bayern.de
Auswahlverfahren – Bekanntmachung
veröffentlicht am 20.07.2017
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Ausbau- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes Der Markt Pyrbaum führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014 durch.
Aufhebung des laufenden Auswahlverfahrens
veröffentlicht am 27.09.2017
Bekanntmachung Das laufende Auswahlverfahren wird aufgrund einer nachträglichen Meldung eines Netzbetreibers über den eigenwirtschaftlichen Ausbau hiermit beendet.
Pyrbaum, den 27.09.2017
Guido Belzl
1. Bürgermeister
Neues Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Veröffentlicht am 30.09.2017
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes Der Markt Pyrbaum führt ein neues Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren vom Markt Pyrbaum definerten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ durch. Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund einer nachträglichen Meldung eines Netzbetreibers über den Eigenausbau das im Juli 2017 gestartete Auswahlverfahren beendet wurde und hiermit ein neues Auswahlverfahren mit geänderten Erschließungsgebieten gestartet wird.
Pyrbaum, den 29.09.2017
Guido Belzl
1. Bürgermeister
Aufhebung des laufenden Auswahlverfahrens
veröffentlicht am 13.12.2017
Bekanntmachung
Das laufende Auswahlverfahren wird hiermit beendet. Es wurden bis zum Ablauf der Angebotsfrist (17.11.2017) keine Angebote abgegeben.
Pyrbaum, den 13.12.2017
Guido Belzl
1. Bürgermeister
Neues Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Veröffentlicht am 13.12.2017
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Der Markt Pyrbaum führt ein neues Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren vom Markt Pyrbaum definerten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Wir weisen darauf hin, dass das letzte Auswahlverfahren nochmals neu ausgeschrieben wird, da bis zum Ablauf der Angebotsfrist (17.11.2017) kein Angebot eingereicht wurde.
Pyrbaum, den 13.12.2017
Guido Belzl
1. Bürgermeister
Bekanntmachung Auswahlverfahren (67 KB)
Die Bekanntmachung des Marktes Pyrbaum bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern finden Sie hier zum Download:
Bekanntmachung des Marktes Pyrbaum bzgl. der vorgesehenen Auswahlentscheidung (316 KB)
Die Stellungnahme des Marktes Pyrbaum bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur finden Sie hier zum Download:
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