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Für die meisten Menschen gibt es eine ganze Reihe von einleuchtenden Gründen, dass sie auch im fortgeschrittenen Alter in der vertrauten Umgebung und in der eigenen Wohnung bleiben möchten. Bereits im Jahr 2011 wurde daher für den Markt Pyrbaum das Projekt „Betreutes Wohnen zu Hause“ ins Leben gerufen, das seither sehr erfolgreich in enger Kooperation mit der Diakonie Neumarkt und ehrenamtlich organisierten Gruppen unzählige Unterstützungsleistungen für die betroffenen Senioren bietet.
Der Marktrat hat nun einen weiteren wichtigen Meilenstein gesetzt, damit unsere Bürgerinnen und Bürger auch bei nachlassender Gesundheit solange wie möglich in Ihren eigenen vier Wänden alt werden können.
Mit der zusätzlichen gemeindlichen Förderung „Altersgerechtes Umbauen“ will der Markt Pyrbaum dazu beitragen, dass Wohnungseigentümer und/oder Betroffene auch bei zunehmender eingeschränkter Mobilität beispielsweise durch die Minimierung von Barrieren oder Schaffung ausreichender Bewegungsflächen ein hindernisfreies und sicheres Wohnumfeld schaffen können und somit weiterhin ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen möglich ist.
Beachten Sie insbesondere die Rückseite des Förderantrags der auf die Richtlinien der Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Nr. 159 (Kredit) und Nr. 455 (Zuschuss) verweist.
Wie in der Marktratssitzung vom 23.09.2024 beschlossen, genügt als Nachweis für das gemeindliche Förderprogramm „Altersgerechtes Umbauen“ nun eine eidesstattliche Erklärung über die Einhaltung der Mindestanforderungen der Merkblätter „Altersgerechtes Umbauen“ nach dem KfW-Förderprogramm 159 oder „Barriereduzierung – Investitionszuschuss“ nach dem KfW-Förderprogramm 455-B. Das Förderprogramm wird bis zum 31.12.2026 verlängert.
Antrag auf Zuschuss für „Altersgerechtes Umbauen“ zum Download
Maßnahmen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die nachweislich den Förderbetrag der Pflegekasse von 4.000 € übersteigen, werden vom Markt Pyrbaum mit einem Anteil von 10 % des übersteigenden Betrages jedoch höchstens bis zu 5.000 € gefördert.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen sicher und komfortabel in ihrem Zuhause leben können. Der Zuschuss kann beispielsweise für die Anschaffung von Treppenliften, Duschstühlen oder Veränderungen an der Wohnung zur Barrierereduzierung genutzt werden.
Das Förderprogramm wird bis zum 31.12.2026 verlängert.
Antrag wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zum Download
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Martin Koch (09180/9405-17) gerne zur Verfügung.
Das Förderprogramm „Erwerb von Gebrauchtimmobilien“ ist zum 31.12.2022 ausgelaufen und wurde vom Marktrat nicht verlängert. Somit können keine neuen Anträge auf Zuschuss abgegebenen werden. Wenn allerdings bereits ein Antrag auf Zuschuss genehmigt wurde, kann man gem. Punkt a) der Förderrichtlinien (siehe Förderantrag) innerhalb von 10 Jahres nach Abschluss des Kaufvertrages einen weiteren Antrag für ein neugeborenes oder adoptiertes Kind stellen und erhält somit einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3.000,00 €.
Informieren Sie sich hier über die Förderrichtlinien
Für weitere Auskünfte steht Ihnen in der Marktverwaltung Herr Martin Koch (Telefon 09180 9405-17) gerne zur Verfügung.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Die nachhaltige Entwicklung und der Klimaschutz sind mit die größten Herausforderungen unseres Jahrhunderts. Die Wissenschaft ist sich einig, dass nur noch wenige Jahre bleiben, um die Energieversorgung auf eine umweltverträgliche Grundlage zu stellen. Wir stehen weltweit vor großen Herausforderungen. Aber es gibt keine globalen und allgemeingültigen Empfehlungen. Deshalb ist es wichtig, auch vor Ort auf der Ebene unserer Gemeinde nach Lösungsansätzen beim Klimaschutz und bei der Energieeffizienz zu suchen.
Die energieeffiziente Gebäudesanierung stellt bei uns, wie in ganz Deutschland das mit Abstand größte Energieeinsparpotenzial dar. Mit dem Förderprogramm, das wir als Kommunen im Aktionsbündnis Oberpfalz – Mittelfranken (AOM) gemeinsam erarbeitet haben, möchten wir Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unter anderem den Einstieg in die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes erleichtern. Mit der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes können Sie nicht nur Brennstoff- und Stromkosten sparen, sondern auch für den Werterhalt Ihrer Immobilie sorgen und so den Komfort im Haus verbessern.
Auskunft erhalten Sie selbstverständlich auch von den Mitarbeitern/innen der Bauverwaltung (Tel. 09180 9405-30 oder michaela.schoetz@pyrbaum.de ).
Machen Sie regen Gebrauch vom AOM- Energieeffizienz-Förderprogramm. Sie helfen damit nicht nur sich selbst, sondern tragen zum Gelingen der Energiewende vor Ort bei.
Wie in der Marktratssitzung vom 23.09.2024 beschlossen, wird das Förderprogramm ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2026 für die nachfolgend verlinkten Maßnahmen fortgeführt.
Bitte verwenden Sie bei Interesse folgende Antragsformulare:
Ihr Bürgermeister
Michael Langner
Allgemeine Anforderungen/Hinweise:
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